Besonderer Schutz des Dorsches 2023

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist darauf hin, dass für Freizeitfischer (AnglerInnen, HobbyfischerInnen) in der gesamten westlichen Ostsee im Jahr 2023 eine strenge Fangbegrenzung für Dorsch gilt.

So darf im Jahr 2023 lediglich ein Dorsch je Freizeitfischer und Tag entnommen bzw. behalten werden. Im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 31. März 2023 unterliegen die Dorsche einer besonderen Schonung – in diesem Zeitraum darf kein Dorsch entnommen und behalten werden. Die gezielte Freizeitfischerei auf Dorsch ist in der Schonzeit verboten.

Diese Regelung gilt völlig unabhängig davon, wo oder wie diese Dorsche gefangen wurden – unabhängig, ob von Land oder auf See, also gleichermaßen am Strand, von Seebrücken, vom Boot oder auch vom gewerblichen Angelkutter aus.

Das Mindestmaß für Dorsche liegt für Freizeitfischer in Schleswig-Holstein gemäß Küstenfischereiverordnung unverändert bei 38 cm.