Aalfangverbot 2023

Hier gilt das Aalfangverbot 2023

Wie wir berichteten, gilt für 2023 ein Verbot der Aalangelei im Meer und „angrenzenden Brackgewässern“. Was dieser Zusatz in der EU-Verordnung zu bedeuten hat, war nicht wirklich ersichtlich.

In den vergangenen Wochen erhielten wir daher zahlreiche Anfragen von unseren Anglern, wo denn das neue Aalfangverbot für Angler nun genau gelte. Leider konnten wir bis heute keine verbindliche Auskunft dazu geben, da die entsprechende Entscheidung auf Landesebene noch nicht getroffen war. Nun liegt diese Entscheidung vor: Die Grenzen des Aalfangverbotes und der sechsmonatigen Aalschonzeit für die Fischerei liegen wie bisher innerhalb der Grenzen des Seefischereigesetzes des Bundes.

Konkret heißt das, dass in den Mündungs- und Übergangsgewässern, die in Schleswig-Holstein unter die Küstenfischereiverordnung fallen, die Verbote der EU nicht gelten!

Generell gelten für die Grenzen des Seefischereigesetzes laut §1a die Grenzen des §1 der Flaggenrechtsverordnung:

die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hochwasser,

die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraßen,

bei an der Küste gelegenen Häfen die Verbindungslinie der Molenköpfe und

bei Mündungen von Flüssen, die keine Binnenwasserstraßen sind, die Verbindungslinie der äußeren Uferausläufe.

Das Verbot der Angelei gilt also konkret nicht:

Auf der Unterelbe (binnenseitig der Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs [Dieksand]),

Auf der Untereider (binnenseitig des Eidersperrwerks),

Auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde)

Auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe).

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Aalangelei in den Mündungs- und Brackgewässern also weiterhin möglich ist in Schleswig-Holstein. Ob es zukünftig Einschnitte mit Augenmaß wie Baglimits oder ein erhöhtes Mindestmaß beim Aalfang geben wird, wird sich zeigen. Wir stehen hierzu im engen Austausch mit der Fischereiverwaltung und Ministerium. Sollten sich hier Entwicklungen abzeichnen, halten wir unsere Angler natürlich umgehend auf dem Laufenden!

Durch die klare Absage einer Ausweitung der Aalschonzeit bzw. des Fangverbotes auf Schleswig-Holsteinische Gewässer macht das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz deutlich, wie es zu den Bestrebungen des Bundesumweltministeriums steht. Auch einer Ausweitung der Befugnisse der EU auf Landesgewässer wurde hier eine Absage erteilt.

Schon im Vorfeld der Entscheidungen in Brüssel hatten sich die Länder, Schleswig-Holstein eingeschlossen, gegen eine drastische Kehrtwende im Aalmanagement ausgesprochen. Über diese klare Position der Länder hinweg hatte der Bundesumweltminister eigene Entscheidungen getroffen. Dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung, vor allem Landwirtschaftsminister Schwarz, mit den getroffenen Regelungen unzufrieden ist, wurde unter anderem in der Tagung des Umweltausschusses zu diesem Thema deutlich.

Wir werden in den kommenden Tagen eine deutliche und umfangreiche Stellungnahme des LSFV, DAFV und weiterer Landesverbände zu den Beschlüssen an dieser Stelle veröffentlichen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/…/aalverordnung…

Stand: 09.02.2023