Kategorie: Aktuelles

Die Stadt Neustadt in Holstein hat gemeinsam mit dem Neustädter Fischeramt e.V. eine Vereinbarung getroffen, um das bisher rechtswidrige Angeln im Bereich des Neustädter Hafens, für den die Stadt Neustadt das selbständige Fischereirecht besitzt, auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen.

In naher Zukunft, sobald die Corona-Pandemie es erlaubt, werden für das Angeln im Hafen Erlaubnisscheine, wie bereits aus dem Binnenwasser bekannt, im Bürgerbüro erhältlich sein. Der Preis sowie der Regelungscharakter sind dabei eng an die Erlaubnisscheine für das Binnenwasser angelehnt. Der Preis für einen Jahres-Erlaubnisschein wird zehn Euro betragen, er wird für Jedermann zu erwerben sein. Zeitgleich wird mit diesen Erlaubnisscheinen noch einmal auf das Verbot des Angelns von der Hafenbrücke hingewiesen.

Schilder, die auf das Erfordernis von Erlaubnisscheinen hinweisen, werden ebenfalls in naher Zukunft sowohl auf der Hafenwest- als auf der Hafenostseite aufgestellt werden. Zeitnah wird die Stadt Neustadt in den üblichen Medien auf die Neuerungen hinweisen.

(aus dem Schreiben des Ordnungsamtes an den NAV vom 23.02.2021)

Jahreshauptversammlung 2024

Die Jahreshauptversammlung 2024 ging ohne Probleme über die Bühne. Horst Kreft eröffnet diese am 10. Februar um 17:13 und begrüßt die zahlreich erschienen Vereinsmitglieder.

Freizeitfischerei auf Dorsch in der westlichen Ostsee im Jahr 2024 verboten

Für die Freizeitfischerei auf die Fischart Dorsch gelten für das Jahr 2024 geänderte Regelungen in der westlichen Ostsee, basierend auf einem geänderten EU-Recht.

So gilt gemäß Verordnung (EU) 2023/2638 DES RATES vom 20. November 2023 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2024 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern (dort Art. 9) Folgendes:

Die Freizeitfischerei auf den Dorsch ist in der Ostsee ganzjährig verboten.

Hinweise:

In der Ostsee ist damit das gezielte Angeln bzw. die gezielte Ausübung der Freizeitfischerei auf Dorsch im Jahr 2024 nicht zulässig. Zufällig beim Angeln oder Fischen auf andere Fischarten mitgefangene Dorsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.

Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes.

In Schleswig-Holstein gelten die oben benannten Regelungen daher auch in den Förden (Kieler Förde, Eckernförder Bucht, Flensburger Förde), jedoch nicht

  • auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde) und
  • auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Travemünde).

Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Jahr 2024. Über die im Jahr 2025 geltenden Regelungen und eventuelle Anpassungen dieser Vorschrift wird der EU-Fischereirat zum Ende des Jahres 2024 beraten. Zu gegebener Zeit informieren wir dann hier.

Jahresausklang

Liebe Sportfreunde..

Auch unser Vereinsjahr neigt sich nun langsam dem Ende. Ein Jahr, das ich für uns als ein erfolgreiches, wenn auch arbeitsintensives Jahr bezeichnen möchte. Zur Saison konnten alle Arbeitsdienste wieder für freie Angelplätze, sichere Boote und Steganlagen sorgen. Pachtverträge wie z.B. dem großen Mühlenteich in Lensahn wurden verlängert. Wir konnten wieder viele neue Mitglieder in unsere Gemeinschaft aufnehmen. Besonders freut mich, daß auch die Mitgliederzahlen bei den Jugendlichen deutlich gestiegen sind und auch viele „Minis“ für den Angelsport begeistert werden konnten. Das Model „Kids für Meer“ erfreut sich immer großer Beliebtheit, wo Kinder ab 6 Jahren in Begleitung von Vätern und Betreuern mit unserem Vereinskutter das Angeln und die Ostsee entdecken.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit, wie die erstmalig durchgeführte Projektwoche in der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule „Angeln in Verbundenheit zur Natur“ trug reife Früchte. Ein Grund dafür ist sicher auch, daß unser Verein über ein breit gestreutes Expertenteam verfügt, auf das ich auch sehr stolz bin.

Die Jugendfreizeit am Krummsee war bis an die Grenzen ausgebucht und auch die Ferienpaß-Aktion in Lensahn wurde durchgeführt.

Jetzt, zum Endes des Jahres ist unser Verein „digital“! Jedes Mitglied hat und bekommt einen Mitgliedsausweis in Form einer Plastikkarte, ähnlich einer Check-Karte. Diese ersetzt jedoch NICHT den Erlaubnisschein!

Alles in Allem für uns ein erfolgreiches Jahr. Das Alles so gelingen konnte ist unseren zahlreichen Vorstandsmitgliedern und freiwilligen Helfern zu verdanken!

Auch möchte ich mich ganz herzlich bei unseren Sponsoren bedanken, die mit Ihrem Beitrag viele Aktionen, speziell für die Jugendgruppe fördern und auf unserer HP verlinkt sind.

Die Jahreshauptversammlung wird im nächsten Jahr am Samstag den 10.Februar stattfinden. Einladungen werden verschickt.

In diesem Sinne wünsche ich Allen großen und kleinen Anglern, deren Familien, Freunden und Förderern ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr 2024

Horst Kreft