Kategorie: Aktuelles

Die Stadt Neustadt in Holstein hat gemeinsam mit dem Neustädter Fischeramt e.V. eine Vereinbarung getroffen, um das bisher rechtswidrige Angeln im Bereich des Neustädter Hafens, für den die Stadt Neustadt das selbständige Fischereirecht besitzt, auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen.

In naher Zukunft, sobald die Corona-Pandemie es erlaubt, werden für das Angeln im Hafen Erlaubnisscheine, wie bereits aus dem Binnenwasser bekannt, im Bürgerbüro erhältlich sein. Der Preis sowie der Regelungscharakter sind dabei eng an die Erlaubnisscheine für das Binnenwasser angelehnt. Der Preis für einen Jahres-Erlaubnisschein wird zehn Euro betragen, er wird für Jedermann zu erwerben sein. Zeitgleich wird mit diesen Erlaubnisscheinen noch einmal auf das Verbot des Angelns von der Hafenbrücke hingewiesen.

Schilder, die auf das Erfordernis von Erlaubnisscheinen hinweisen, werden ebenfalls in naher Zukunft sowohl auf der Hafenwest- als auf der Hafenostseite aufgestellt werden. Zeitnah wird die Stadt Neustadt in den üblichen Medien auf die Neuerungen hinweisen.

(aus dem Schreiben des Ordnungsamtes an den NAV vom 23.02.2021)

Skat- und Knobelabend am 31.1.2025 für Vereinsmitglieder

Wir wollen es nach längerer Unterbrechung noch einmal angehen und einen gemütlichen Skat- und Knobelabend mit frischen Fleischpreisen anbieten.

Die Veranstaltung findet in der Mensa der Jacob-Lienau-Schule in Neustadt in Holstein statt, wenn mindestens 16 Anmeldungen für die Veranstaltung eingehen sollten. Start ist um 18 Uhr, Ende ca. 22 Uhr. Daneben kann auch wieder geknobelt werden.

Damit der Einkauf für die Fleischpreise realistisch zur Teilnehmendenzahl geplant werden kann, ist eine verbindliche Voranmeldung bis spätestens Sonntag, den 12.1.25 notwendig, die unser Kassenwart Volker Weidemann telefonisch unter 04561/9739 (nach 18 Uhr) oder per Email an kassenwart@nav1936.de gerne entgegennimmt.

Wir freuen uns auf reges Interesse und einen schönen Abend.

Der Vorstand

Freizeitfischerei auf Dorsch in der westlichen Ostsee im Jahr 2024 verboten

Für die Freizeitfischerei auf die Fischart Dorsch gelten für das Jahr 2024 geänderte Regelungen in der westlichen Ostsee, basierend auf einem geänderten EU-Recht.

So gilt gemäß Verordnung (EU) 2023/2638 DES RATES vom 20. November 2023 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2024 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern (dort Art. 9) Folgendes:

Die Freizeitfischerei auf den Dorsch ist in der Ostsee ganzjährig verboten.

Hinweise:

In der Ostsee ist damit das gezielte Angeln bzw. die gezielte Ausübung der Freizeitfischerei auf Dorsch im Jahr 2024 nicht zulässig. Zufällig beim Angeln oder Fischen auf andere Fischarten mitgefangene Dorsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.

Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes.

In Schleswig-Holstein gelten die oben benannten Regelungen daher auch in den Förden (Kieler Förde, Eckernförder Bucht, Flensburger Förde), jedoch nicht

  • auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde) und
  • auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Travemünde).

Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Jahr 2024. Über die im Jahr 2025 geltenden Regelungen und eventuelle Anpassungen dieser Vorschrift wird der EU-Fischereirat zum Ende des Jahres 2024 beraten. Zu gegebener Zeit informieren wir dann hier.