Hast Du Lust auf Angeln, Natur und Spaß am Neuen? Dann bist Du in unserer Jugendgruppe genau richtig! Also, runter vom Sofa und ab an Bord!
Kategorie: Aktuelles
Die Stadt Neustadt in Holstein hat gemeinsam mit dem Neustädter Fischeramt e.V. eine Vereinbarung getroffen, um das bisher rechtswidrige Angeln im Bereich des Neustädter Hafens, für den die Stadt Neustadt das selbständige Fischereirecht besitzt, auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen.
In naher Zukunft, sobald die Corona-Pandemie es erlaubt, werden für das Angeln im Hafen Erlaubnisscheine, wie bereits aus dem Binnenwasser bekannt, im Bürgerbüro erhältlich sein. Der Preis sowie der Regelungscharakter sind dabei eng an die Erlaubnisscheine für das Binnenwasser angelehnt. Der Preis für einen Jahres-Erlaubnisschein wird zehn Euro betragen, er wird für Jedermann zu erwerben sein. Zeitgleich wird mit diesen Erlaubnisscheinen noch einmal auf das Verbot des Angelns von der Hafenbrücke hingewiesen.
Schilder, die auf das Erfordernis von Erlaubnisscheinen hinweisen, werden ebenfalls in naher Zukunft sowohl auf der Hafenwest- als auf der Hafenostseite aufgestellt werden. Zeitnah wird die Stadt Neustadt in den üblichen Medien auf die Neuerungen hinweisen.
(aus dem Schreiben des Ordnungsamtes an den NAV vom 23.02.2021)
Jahresmarke Fischereischein
Die Marke könnt Ihr hier online erwerben und schon habt Ihr sie völlig ohne Lauferei. Leider muss man etwas suchen und sich anmelden, ist aber machbar.
Änderungen der Bifvo Schleswig-Holstein
Seit dem 01.08.2021 gelten die Änderungen in den Anlagen 1 und 3 in der Bifvo Schleswig-Holstein. Dies betrifft die Mindestmaße und Schonzeiten und die Winterschonzeit.
Besonders beachtenswert sind hier die geänderten Mindestmaße für den Aal (50 cm) und den Wels (kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr). Näheres findet ihr auf der Seite des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V.