Kategorie: Aktuelles

Die Stadt Neustadt in Holstein hat gemeinsam mit dem Neustädter Fischeramt e.V. eine Vereinbarung getroffen, um das bisher rechtswidrige Angeln im Bereich des Neustädter Hafens, für den die Stadt Neustadt das selbständige Fischereirecht besitzt, auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen.

In naher Zukunft, sobald die Corona-Pandemie es erlaubt, werden für das Angeln im Hafen Erlaubnisscheine, wie bereits aus dem Binnenwasser bekannt, im Bürgerbüro erhältlich sein. Der Preis sowie der Regelungscharakter sind dabei eng an die Erlaubnisscheine für das Binnenwasser angelehnt. Der Preis für einen Jahres-Erlaubnisschein wird zehn Euro betragen, er wird für Jedermann zu erwerben sein. Zeitgleich wird mit diesen Erlaubnisscheinen noch einmal auf das Verbot des Angelns von der Hafenbrücke hingewiesen.

Schilder, die auf das Erfordernis von Erlaubnisscheinen hinweisen, werden ebenfalls in naher Zukunft sowohl auf der Hafenwest- als auf der Hafenostseite aufgestellt werden. Zeitnah wird die Stadt Neustadt in den üblichen Medien auf die Neuerungen hinweisen.

(aus dem Schreiben des Ordnungsamtes an den NAV vom 23.02.2021)

KIDS und Meer

„KIDS UND MEER“ war das Motto der Ausfahrt mit unserem Kutter, bei der diesmal die ganz kleinen Angler und Anglerinnen im Fokus standen. Sie konnten bald feststellen, dass unsere Ostsee sich ebenso zum Angeln eignet wie unsere zahlreichen schönen Vereinsgewässer. Andere Fische, andere Angelmethoden und dazu noch bei herrlichem Sommerwetter wurden sie, eingepackt in Schwimmwesten, von unseren Betreuern angeleitet. Auch gab es neue Verhaltensregeln zu lernen, denn auch auf See gilt „Safety first“.

Die Minis mussten auch feststellen das das Pilken doch nicht soooo einfach ist und die Rute langsam schwer wird. Unter den Augen von Skipper Klaus Tode durften sie sogar mal den Kutter steuern. Manche Mini-Matrosen schliefen auch mal ein.

Alles in Allem mal wieder eine gelungene Veranstaltung, die einstimmige Wiederholung fordert !

Änderungen der Bifvo Schleswig-Holstein

Seit dem 01.08.2021 gelten die Änderungen in den Anlagen 1 und 3 in der Bifvo Schleswig-Holstein. Dies betrifft die Mindestmaße und Schonzeiten und die Winterschonzeit.

Besonders beachtenswert sind hier die geänderten Mindestmaße für den Aal (50 cm) und den Wels (kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr). Näheres findet ihr auf der Seite des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V.