Pachtvertrag Kleiner und Großer Mühlenteich Lensahn verlängert!!

Liebe Vereinsmitglieder,

nachdem wir den Pachtvertrag für den „Großen und Kleinen Mühlenteich“ aus bekannten Gründen, auch wegen Verlandung des „Kleinen Mühlenteich“ nicht verlängern konnten, ist durch den Wasser- und Bodenverband nun der „Kleine Mühlenteich“ komplett saniert worden. lediglich am Ablauf werden noch ein paar Reparaturarbeiten durch die HOV durchgeführt.

Heute konnte ich mit dem Herzog von Oldenburg eine weitere Verlängerung des Pachtvertrages bis 2034 unterzeichnen.

Das bedeutet, Ihr dürft dort ab sofort wieder unter Beachtung der Schonzeiten angeln .

Viel Petri, Horst

Das hat ordentlich Luft gegeben!

Abgesagt: Skat & Knobeln am 1.4. fällt aus

Leider zu wenige Anmeldungen. Wir unternehmen im Herbst einen neuen Anlauf.

Termin und Veranstaltungsort stehen fest. Am 1.4.2023 ab 19 Uhr kann am Gogenkrog Sportplatz in Neustadt in Holstein gereizt und geknobelt werden. Der ESV Neustadt stellt uns dankenswerter Weise die Räumlichkeiten an seinem Schießstand zur Verfügung. Einlass ist ab 18.15 Uhr.

Für die Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmerzahl an Skatspielerinnen oder -spielern von 12 Personen erforderlich. Andernfalls erfolgt eine Absage. Es können sich daneben aber natürlich auch Vereinsmitglieder anmelden, die nur auf ihr Glück beim Knobeln setzen möchten. Als Preise wird es Qualitätsfleisch vom Schlacht- und Zerlegebetrieb Jensen aus Oldenburg i.H. geben.

Eine verbindliche Anmeldung ist bis spätestens zum 4.3.2023 bei unserem Kassenwart Volker Weidemann unter der Emailadresse kassenwart@nav1936.de oder telefonisch unter 04561/9739 ab 18 Uhr abzugeben.

Besonderer Schutz des Dorsches 2023

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist darauf hin, dass für Freizeitfischer (AnglerInnen, HobbyfischerInnen) in der gesamten westlichen Ostsee im Jahr 2023 eine strenge Fangbegrenzung für Dorsch gilt.

So darf im Jahr 2023 lediglich ein Dorsch je Freizeitfischer und Tag entnommen bzw. behalten werden. Im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 31. März 2023 unterliegen die Dorsche einer besonderen Schonung – in diesem Zeitraum darf kein Dorsch entnommen und behalten werden. Die gezielte Freizeitfischerei auf Dorsch ist in der Schonzeit verboten.

Diese Regelung gilt völlig unabhängig davon, wo oder wie diese Dorsche gefangen wurden – unabhängig, ob von Land oder auf See, also gleichermaßen am Strand, von Seebrücken, vom Boot oder auch vom gewerblichen Angelkutter aus.

Das Mindestmaß für Dorsche liegt für Freizeitfischer in Schleswig-Holstein gemäß Küstenfischereiverordnung unverändert bei 38 cm.

Jahreshauptversammlung 2023

Es ist vollbracht, die Jahreshauptversammlung 2023 fand endlich wieder im gewohnten Rahmen statt.

Wie ist die Beteiligung? Kommen alle?
Da sind sie schon!
Horst Kreft wurde zum 1. Vorsitzenden wiedergewählt. Herzlichen Glückwunsch.
Elli und Peter Klüver erhielten für ihre langjährigen Dienste für den Verein als Anerkennung einen Strandkorb. Elli kümmerte sich 37 Jahre um die Vermietung der Krummsee-Hütte, Peter war 34 Jahre im Vorstand tätig. Vielen Dank.