Freizeitfischerei auf Dorsch in der westlichen Ostsee im Jahr 2024 verboten

Für die Freizeitfischerei auf die Fischart Dorsch gelten für das Jahr 2024 geänderte Regelungen in der westlichen Ostsee, basierend auf einem geänderten EU-Recht.

So gilt gemäß Verordnung (EU) 2023/2638 DES RATES vom 20. November 2023 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2024 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern (dort Art. 9) Folgendes:

Die Freizeitfischerei auf den Dorsch ist in der Ostsee ganzjährig verboten.

Hinweise:

In der Ostsee ist damit das gezielte Angeln bzw. die gezielte Ausübung der Freizeitfischerei auf Dorsch im Jahr 2024 nicht zulässig. Zufällig beim Angeln oder Fischen auf andere Fischarten mitgefangene Dorsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.

Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes.

In Schleswig-Holstein gelten die oben benannten Regelungen daher auch in den Förden (Kieler Förde, Eckernförder Bucht, Flensburger Förde), jedoch nicht

  • auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde) und
  • auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Travemünde).

Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Jahr 2024. Über die im Jahr 2025 geltenden Regelungen und eventuelle Anpassungen dieser Vorschrift wird der EU-Fischereirat zum Ende des Jahres 2024 beraten. Zu gegebener Zeit informieren wir dann hier.