Die Marke könnt Ihr hier online erwerben und schon habt Ihr sie völlig ohne Lauferei. Leider muss man etwas suchen und sich anmelden, ist aber machbar.
Änderungen der Bifvo Schleswig-Holstein
Seit dem 01.08.2021 gelten die Änderungen in den Anlagen 1 und 3 in der Bifvo Schleswig-Holstein. Dies betrifft die Mindestmaße und Schonzeiten und die Winterschonzeit.
Besonders beachtenswert sind hier die geänderten Mindestmaße für den Aal (50 cm) und den Wels (kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr). Näheres findet ihr auf der Seite des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V.