Autor: Wieland Schmatzler

Barrierefreier Angelplatz

Seit vergangenen Samstag verfügt der NAV am Mühlenteich in Lensahn über einen barrierefreien, rollstuhlgerechten Angelplatz. Dieser wurde von fleißigen Vereinsmitgliedern im Rahmen eines Arbeitsdienstes errichtet und ermöglicht es nun, auch Anglern mit Beeinträchtigung ihrer Leidenschaft nachzugehen. Dieser liegt auf dem Damm, nahe des Wasserüberlaufes.

Ob im höheren Lebensalter, durch Krankheit oder Unfall kann man langsam oder schnell ein Schicksal erleiden, wo sich die Lebensumstände und die Freizeitmöglichkeiten stark einschränken.

Beim Angeln soll es nicht so sein! Wir wollen uns so auch Sportfreunden mit Beeinträchtigungen gegenüber weiter öffnen.

So wurde dieser spezielle Angelplatz errichtet, der ausschließlich von der o.g. Personengruppe genutzt werden darf.

Die Kosten wurden aus unserer Spendenkasse getragen.

Königsangeln 2023

Am 11. Juni konnten wir bei bestem Sommerwetter am Krummsee unseren neuen Angelkönig 2023 küren. Bereits um 6:15 Uhr, 15 Minuten nach dem Startschuss konnte, und darüber freu ich mich besonders, unser Youngster Peter Bensel einen schönen Hecht von 7 Pfund keschern. Er konnte seine Führung bis zum Ende durchstehen und zeigte den Oldies wie es gemacht wird. den 2. Platz belegte Peter Klüver mit einem Karpfen und den 3. Platz belegte Gerd Osterkamp mit einer wunderschönen Schleie von 3,6 Pfund.

Im Anschluß stieß das Catering der FA Oldekop aus Schönwalde mit Spanferkelrücken auf großen Appetit und große Begeisterung!

„Petri Heil“ Peter Bensel

Aalfangverbot 2023

Hier gilt das Aalfangverbot 2023

Wie wir berichteten, gilt für 2023 ein Verbot der Aalangelei im Meer und „angrenzenden Brackgewässern“. Was dieser Zusatz in der EU-Verordnung zu bedeuten hat, war nicht wirklich ersichtlich.

In den vergangenen Wochen erhielten wir daher zahlreiche Anfragen von unseren Anglern, wo denn das neue Aalfangverbot für Angler nun genau gelte. Leider konnten wir bis heute keine verbindliche Auskunft dazu geben, da die entsprechende Entscheidung auf Landesebene noch nicht getroffen war. Nun liegt diese Entscheidung vor: Die Grenzen des Aalfangverbotes und der sechsmonatigen Aalschonzeit für die Fischerei liegen wie bisher innerhalb der Grenzen des Seefischereigesetzes des Bundes.

Konkret heißt das, dass in den Mündungs- und Übergangsgewässern, die in Schleswig-Holstein unter die Küstenfischereiverordnung fallen, die Verbote der EU nicht gelten!

Generell gelten für die Grenzen des Seefischereigesetzes laut §1a die Grenzen des §1 der Flaggenrechtsverordnung:

die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hochwasser,

die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraßen,

bei an der Küste gelegenen Häfen die Verbindungslinie der Molenköpfe und

bei Mündungen von Flüssen, die keine Binnenwasserstraßen sind, die Verbindungslinie der äußeren Uferausläufe.

Das Verbot der Angelei gilt also konkret nicht:

Auf der Unterelbe (binnenseitig der Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs [Dieksand]),

Auf der Untereider (binnenseitig des Eidersperrwerks),

Auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde)

Auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe).

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Aalangelei in den Mündungs- und Brackgewässern also weiterhin möglich ist in Schleswig-Holstein. Ob es zukünftig Einschnitte mit Augenmaß wie Baglimits oder ein erhöhtes Mindestmaß beim Aalfang geben wird, wird sich zeigen. Wir stehen hierzu im engen Austausch mit der Fischereiverwaltung und Ministerium. Sollten sich hier Entwicklungen abzeichnen, halten wir unsere Angler natürlich umgehend auf dem Laufenden!

Durch die klare Absage einer Ausweitung der Aalschonzeit bzw. des Fangverbotes auf Schleswig-Holsteinische Gewässer macht das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz deutlich, wie es zu den Bestrebungen des Bundesumweltministeriums steht. Auch einer Ausweitung der Befugnisse der EU auf Landesgewässer wurde hier eine Absage erteilt.

Schon im Vorfeld der Entscheidungen in Brüssel hatten sich die Länder, Schleswig-Holstein eingeschlossen, gegen eine drastische Kehrtwende im Aalmanagement ausgesprochen. Über diese klare Position der Länder hinweg hatte der Bundesumweltminister eigene Entscheidungen getroffen. Dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung, vor allem Landwirtschaftsminister Schwarz, mit den getroffenen Regelungen unzufrieden ist, wurde unter anderem in der Tagung des Umweltausschusses zu diesem Thema deutlich.

Wir werden in den kommenden Tagen eine deutliche und umfangreiche Stellungnahme des LSFV, DAFV und weiterer Landesverbände zu den Beschlüssen an dieser Stelle veröffentlichen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/…/aalverordnung…

Stand: 09.02.2023

Pachtvertrag Kleiner und Großer Mühlenteich Lensahn verlängert!!

Liebe Vereinsmitglieder,

nachdem wir den Pachtvertrag für den „Großen und Kleinen Mühlenteich“ aus bekannten Gründen, auch wegen Verlandung des „Kleinen Mühlenteich“ nicht verlängern konnten, ist durch den Wasser- und Bodenverband nun der „Kleine Mühlenteich“ komplett saniert worden. lediglich am Ablauf werden noch ein paar Reparaturarbeiten durch die HOV durchgeführt.

Heute konnte ich mit dem Herzog von Oldenburg eine weitere Verlängerung des Pachtvertrages bis 2034 unterzeichnen.

Das bedeutet, Ihr dürft dort ab sofort wieder unter Beachtung der Schonzeiten angeln .

Viel Petri, Horst

Das hat ordentlich Luft gegeben!