
§12, Absatz 8 verpflichtet jedes Vereinsmitglied zur Teilnahme am Arbeitsdienst. Der Gerätewart lädt am Jahresanfang dazu ein. Die Zusage muss bis zur JHS erfolgen. Wer nicht teil nimmt, hat eine Gebühr von 100,00€ zu entrichten.
Meldeschluss 2025 ist der 22. Februar.